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   LSG Sachsen, 02.11.2006 - L 3 AS 88/06   

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https://dejure.org/2006,22679
LSG Sachsen, 02.11.2006 - L 3 AS 88/06 (https://dejure.org/2006,22679)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 02.11.2006 - L 3 AS 88/06 (https://dejure.org/2006,22679)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 02. November 2006 - L 3 AS 88/06 (https://dejure.org/2006,22679)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verpflichtung zur Ausnutzung der Möglichkeiten zur Beendigung oder Verringerung der Hilfebedürftigkeit durch den erwerbsfähigen Hilfebedürftigen; Vorrang der Leistungen zur Eingliederung in Arbeit vor den Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 14.10.1993 - 5 C 16.91

    Übermäßige Folgen eines Anspruchsausschlusses als Voraussetzung für das Vorliegen

    Auszug aus LSG Sachsen, 02.11.2006 - L 3 AS 88/06
    Der Anspruchsausschluss greife grundsätzlich selbst dann ein, wenn ein Auszubildender - betriebe er die Ausbildung nicht - aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen seine Arbeitskraft nicht zur Erzielung von Einkommen zur Bestreitung seines Lebensunterhalts einzusetzen könnte (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 14.10.1993 - 5 C 16/91 BVerwGE 94, 224).
  • LSG Hamburg, 31.08.2005 - L 5 B 185/05

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, besonderer Härtefall beim

    Auszug aus LSG Sachsen, 02.11.2006 - L 3 AS 88/06
    Ebenso sei dies zu beurteilen, wenn es einen Schwerbehinderten bei Abbruch der schulischen oder beruflichen Ausbildung langfristig und möglicherweise auf Dauer nicht möglich sein werde, seinen Lebensunterhalt durch eine Erwerbstätigkeit ausreichend zu sichern, wenn ein Auszubildender unter Überwindung erheblicher gesundheitlicher und familiärer Schwierigkeiten eine wichtige Zwischenprüfung bestanden habe und zu besorgen sei, dass er bei Abbruch des Studiums dauerhaft ohne Berufsausbildung bleiben werde oder wenn ein mittelloser Studierender sich in der akuten Phase des Abschlussexamens befinde und ihm deshalb ein Abbruch der Ausbildung nicht zugemutet werden könne (Hinweise auf SG Hamburg, Beschluss vom 06.06.2005 - S 51 AS 312/05 ER; LSG Hamburg, Beschluss vom 31.08.2005 - L 5 B 185/05 ER-AS).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 08.05.2006 - L 6 AS 136/06

    Antrag auf Förderung einer Ausbildung als Umschulung; Zweitausbildung als von

    Auszug aus LSG Sachsen, 02.11.2006 - L 3 AS 88/06
    Diese Auffassung werde zwischenzeitlich auch obergerichtlich vertreten (LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 26. Januar 2006 - L 5 B 1351/05 AS-ER, Thüringer Landessozialgericht, Beschluss vom 22. September 2005 - L 7 AS 635/05 ER und Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 08. Mai 2006 - L 6 AS 136/06 ER).
  • LSG Thüringen, 22.09.2005 - L 7 AS 635/05

    Gewährung von Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz

    Auszug aus LSG Sachsen, 02.11.2006 - L 3 AS 88/06
    Diese Auffassung werde zwischenzeitlich auch obergerichtlich vertreten (LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 26. Januar 2006 - L 5 B 1351/05 AS-ER, Thüringer Landessozialgericht, Beschluss vom 22. September 2005 - L 7 AS 635/05 ER und Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 08. Mai 2006 - L 6 AS 136/06 ER).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 26.01.2006 - L 5 B 1351/05

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss - Student -

    Auszug aus LSG Sachsen, 02.11.2006 - L 3 AS 88/06
    Diese Auffassung werde zwischenzeitlich auch obergerichtlich vertreten (LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 26. Januar 2006 - L 5 B 1351/05 AS-ER, Thüringer Landessozialgericht, Beschluss vom 22. September 2005 - L 7 AS 635/05 ER und Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 08. Mai 2006 - L 6 AS 136/06 ER).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 12.05.2006 - L 3 B 20/06
    Auszug aus LSG Sachsen, 02.11.2006 - L 3 AS 88/06
    Ergänzend ist folgendes auszuführen: Dass § 7 Abs. 5 SGB II dahin auszulegen ist, wie vom Sozialgericht (SG) vorgenommen, erschließt sich insbesondere aus der Gesamtkonzeption des SGB II. Hierzu hat der Senat bereits in seinem Beschluss vom 3. Mai 2006 - L 3 B 20/06 AS-ER - ausgeführt: § 1 Abs. 1 und 2 SGB II verdeutlichen, dass dieses Gesetz primär auf die Integration Erwerbsfähiger in den Arbeitsmarkt ausgerichtet ist.
  • SG Hamburg, 06.06.2005 - S 51 AS 312/05

    Voraussetzungen für einen besonderen Härtefall nach § 7 Abs. 5 S. 2 SGB II

    Auszug aus LSG Sachsen, 02.11.2006 - L 3 AS 88/06
    Ebenso sei dies zu beurteilen, wenn es einen Schwerbehinderten bei Abbruch der schulischen oder beruflichen Ausbildung langfristig und möglicherweise auf Dauer nicht möglich sein werde, seinen Lebensunterhalt durch eine Erwerbstätigkeit ausreichend zu sichern, wenn ein Auszubildender unter Überwindung erheblicher gesundheitlicher und familiärer Schwierigkeiten eine wichtige Zwischenprüfung bestanden habe und zu besorgen sei, dass er bei Abbruch des Studiums dauerhaft ohne Berufsausbildung bleiben werde oder wenn ein mittelloser Studierender sich in der akuten Phase des Abschlussexamens befinde und ihm deshalb ein Abbruch der Ausbildung nicht zugemutet werden könne (Hinweise auf SG Hamburg, Beschluss vom 06.06.2005 - S 51 AS 312/05 ER; LSG Hamburg, Beschluss vom 31.08.2005 - L 5 B 185/05 ER-AS).
  • SG Münster, 16.08.2007 - S 3 AS 137/07

    Sozialrechtliche Förderungsfähigkeit einer Zweitausbildung; Aufhebung eines

    Diese Auffassung entspricht auch den Entscheidungen des Sächsischen Landessozialgerichts (z.B. vom 03.11.2006 - L 3 AS 88/06) und des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen ( Beschluss vom 05.05.2006 - L 6 AS 136/06 ER ).
  • SG Leipzig, 08.08.2007 - S 19 AS 1570/07

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Leistungsausschluss für Auszubildende

    b) Nach ständiger Rechtsprechung des Sächsischen (Sächs.) Landessozialgerichts (LSG) ist der Tatbestand des § 7 Abs. 5 Satz 1 SGB II gegeben, wenn das BAföG oder die §§ 60 bis 62 SGB III die "Ausbildung überhaupt - unter welchen Voraussetzungen auch immer - als förderungsfähig regelt", vgl. zB die Beschlüsse vom 3. Mai 2006 - L 3 B 20/06 AS-ER, 5. September 2006 - L 3 B 255/06 AS-ER, 14. November 2006 - L 3 B 220/06 AS-ER, 27. November 2006 - L 3 AS 234/06 ER (u.a.) und 16. Juli 2007 - L 3 B 381/06 AS-ER sowie das Urteil vom 2. November 2006 - L 3 AS 88/06.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 13.07.2007 - L 9 B 131/07
    Grundsätzlich sollte jedoch nach § 7 Abs. 5 SGB II keine Anspruchsberechtigung auf Alg II für eine berufliche Zweitausbildung begründet werden (vgl. Sächsisches Landessozialgericht, Urteil vom 2. November 2006, Aktenzeichen L 3 AS 88/06).
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